Schon nach zwölf Stunden sind viele Substanzen, die als K.O.-Tropfen missbraucht werden, nicht mehr nachweisbar. Darum hat das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg eine neue Studie gestartet, die die Erfassung und Analyse von K.O.-Mitteln im Nachtleben erleichtern soll. Ziel der Studie ist es, möglichen Betroffenen ein niderschwelliges Angebot der Diagnostik zu machen und zu helfen, die Dunkelziffer entsprechender Übergriffe besser abzuschätzen. Dafür werden in zahlreichen teilnehmenden Bars, Clubs und anderen Einrichtungen Test-Kits bei Verdacht ausgegeben. Der Test ist für die Betroffenen kostenlos. Für die Studie arbeitet das Institut für Rechtsmedizin unter anderem mit der Kampagne nachtsam für ein sicheres Nachtleben zusammen.
Diese Studie ermöglicht es uns, besser abzuschätzen, wie und in welchem Umfang K.O.-Mittel im Nachtleben eingesetzt werden“, erklärt Prof. Dr. Annette Thierauf-Emberger, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg. „Aufgrund der kurzen Nachweisbarkeit der Substanzen ist es entscheidend, dass die Betroffenen schnell handeln, um ein zuverlässiges und aussagekräftiges Analysenergebnis zu erhalten. Bislang ist meist kein sicheres Ergebnis mehr zu erzielen, weil zu viel Zeit zwischen einer Verabreichung von „K.O.-Mitteln“ und der Probengewinnung verstrichen ist. Deshalb ist klar: Wenn wir die Situation erfassen wollen, müssen wir die Proben direkt im Nachtleben gewinnen.“
Für die Studie arbeitet das Institut für Rechtsmedizin unter anderem mit dem Projekt nachtsam (Trägerin Frauenhorizonte) zusammen, die Einrichtungen im Nachtleben präventiv und für mehr Sicherheit im Nachtleben schulen. Vermutet eine Person beispielsweise in einer Bar K.O.-Tropfen erhalten zu haben, muss sie innerhalb von zwölf Stunden nach dem vermuteten Vorfall eine Urinprobe gewinnen. Dafür kann sie direkt die Mitarbeiter*innen ansprechen und erhält einen Behälter für eine Urinprobe und Informationen zur Studie. Die Probe kann dann nach kühler Lagerung in den darauffolgenden Tagen direkt ans Institut für Rechtsmedizin gebracht werden. Dort wird die Urinprobe analysiert, um festzustellen, ob K.O.-Mittel verabreicht wurden. Steht kein Probenbehälter zur Verfügung, kann auch jedes andere saubere Gefäß verwendet werden.
„Wir wollen die Dunkelziffer beim Missbrauch von K.O.-Tropfen besser ausleuchten, so dass auf dieser Basis präventive Maßnahmen gezielt gestärkt werden können“, so Thierauf-Emberger. „Den Betroffenen kann die Klärung, ob K.O.-Mittel verabreicht wurden, Unsicherheit nehmen.“
Die Studie gewährleistet vollständigen Datenschutz, da alle erhobenen Daten pseudonymisiert verarbeitet werden. Betroffene erhalten nach wenigen Tagen das Ergebnis des Tests. Sollten K.O.-Tropfen festgestellt werden, ist es der teilnehmenden Person überlassen, wie sie mit dem Ergebnis weiter umgeht. Es entstehen den Teilnehmer*innen keine Kosten.