Haushalt sanieren durch Klimaschutz

Öko-Energieversorger fordern: Keine neuen Klimaschulden zur Haushaltssanierung – Bundesregierung muss fossile Subventionen abbauen, CO2-Preis anheben und Erneuerbare ausbauen

Foto: Björn Wylezich, StockAdobe

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November das zweite Nachtragshaushaltsgesetz des Jahres 2021 und damit die Auffüllung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro für die Folgejahre durch ungenutzte Mittel aus der Corona-Bekämpfung für verfassungswidrig erklärt. 

Mit diesem Grundsatzurteil fehlen nicht nur akut Finanzmittel, die für den klimafreundlichen Umbau der deutschen Energie- und Wirtschaftslandschaft fest eingeplant waren. Es stellt auch grundsätzlich weitere Sondertöpfe im Bund und den Ländern infrage, mit welchen ähnliche Transformationsaufgaben und auch die Entlastung von Verbraucher:innen finanziert werden sollten – wie etwa den Wirtschaftsstabilisierungsfond, der zur Finanzierung der Energiepreisbremsen genutzt wurde. Wie also können dringende Klimaschutz-Maßnahmen unter diesen Umständen noch umgesetzt werden? 

Die Öko-EnergieversorgerBürgerwerke eG, Green Planet Energy eG, naturstrom AG und EWS Elektrizitätswerke Schönau eG fordern in einem gemeinsamen Statement eine Fortführung der politischen Unterstützung für Erneuerbare Energien, Energiewende und Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 könne, so der Aufruf, sogar zur Chance für eine zukunftsgerichtete Finanzpolitik werden.

Denn der KTF-Lücke von insgesamt 60 Milliarden Euro über die nächsten Jahre, von denen 18 Milliarden 2024 fehlen, stünden kurzfristig abbaubare klima- und umweltschädliche Subventionen von jährlich knapp 24 Milliarden Euro gegenüber. Es bliebe sogar noch Handlungsspielraum für Priorisierungen. Der Abbau solcher Subventionen kann demnach doppelt konstruktiv wirken, wie eine aktuelle Analyse des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Öko-Versorger zeigt.

Als Beispiele für klimaschädliche Subventionen, die eingespart werden könnten, führt die FÖS-Studie unter anderem die Energiesteuervergünstigung für Diesel (LKW/PKW), die Energiesteuerbefreiung von Kerosin, die Energiesteuervergünstigungen für Kohle sowie das Dienstwagenprivileg an. Die Verfasser beziehen sich dabei als Grundlage ihrer Studie auf Angaben des Umweltbundesamts, das „mehr als 40 umweltschädliche Subventionen mit einem Gesamtvolumen von über 65 Mrd. Euro pro Jahr“ ausweise. Davon lassen sich laut FÖS „kurzfristig, d.h. bereits ab 2024, ca. 24 Mrd. Euro pro Jahr abbauen. Die Lücke im Klima-und Transformationsfonds durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt sich damit schließen.“

Die aktuelle finanzpolitische Herausforderung sollte, so der Aufruf, auch über den Subventionsumbau hinaus als Chance für eine konsequente und nachhaltige Finanzpolitik genutzt werden, betont EWS-Vorstandsmitglied Sebastian Sladek: «Der derzeitige CO2-Preis bildet bei Weitem nicht die realen Kosten klimaschädlichen Handelns ab, wodurch dies auch noch gefördert wird. Die jetzige Ausnahmesituation eröffnet Möglichkeiten, um den deutschen CO2-Preis zu stärken und sowohl einen verlässlichen als auch ambitionierten CO2-Preispfad für die nächsten Jahre festzulegen“. Zusätzliche Einnahmen sollten, so Sladek weiter, sowohl für die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft, aber vor allem für einen sozialen Ausgleich genutzt werden. „Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das Klimageld so schnell wie möglich einzuführen. Denn eins ist klar: Sozialverträglicher Klimaschutz gelingt nur, wenn wir Bürger:innen mitnehmen, sinnvoll entlasten und ihnen geeignete Anreize für nachhaltiges Handeln geben.“

Die Studie liegt zum Download bereit auf:
https://ews.jetzt/studie