Freiwilligendienste

Foto: AdobeStock, contrastwerkstatt
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Wer sich beruflich erst orientieren oder einfach ganz praktisch Gutes tun möchte, kann dafür einen Freiwilligendienst nutzen – den Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) oder den freiwilligen Wehrdienst. Solch ein Engagement für die Gesellschaft belohnt der Staat: Denn mit den freiwilligen Diensten entstehen Rentenansprüche, ohne dass eigene Beiträge zu zahlen sind.

Der Bundesfreiwilligendienst – früher als Zivildienst bekannt – ist ein Dienst in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, der in der Regel zwischen 6 und 18 Monate dauert.

Das Freiwillige Soziale Jahr dauert wie das Freiwillige Ökologische Jahr für gewöhnlich 12 Monate.

Der freiwillige Wehrdienst ist ein sechsmonatiger Grundwehrdienst als Probezeit, an den ein freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst von bis zu 17 Monaten angeschlossen werden kann. Insgesamt sind also bis zu 23 Monate freiwilliger Wehrdienst möglich.

Gemeinsam haben diese Freiwilligendienste, dass sie als Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt zählen. Wer also den BFD, das FSJ, das FÖJ oder den freiwilligen Wehrdienst absolviert, ist während dieser Zeit in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ist ausgeschlossen. Die freiwilligen Dienste wirken sich somit positiv auf das Rentenkonto aus: Denn generell gilt, dass jeder einzelne Beitrag die spätere Rentenhöhe – je nach Beitragshöhe – positiv beeinflusst.