Seit dem 1. Januar 2024 traten neue Vorschriften für Dachsanierungen in Kraft. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 setzt strenge Anforderungen an die Dämmung und Energieeffizienz von Dächern. Für Flachdächer gilt nun ein U-Wert von 0,20 W/(m²K) und für Steildächer 0,24 W/(m²K). Diese Regelung soll sicherstellen, dass Dächer so gedämmt sind, dass der Wärmeverlust minimiert wird.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Bestimmte Gebäude, wie denkmalgeschützte oder wenig genutzte Gebäude, können von diesen Anforderungen befreit sein. Ein weiterer Schwerpunkt des GEG 2024 ist die verstärkte Integration erneuerbarer Energien. In einigen Bundesländern, wie Berlin und Baden-Württemberg, besteht sogar eine Solardachpflicht, die den Einbau von Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen vorschreibt.
Wesentliche Veränderungen an der Dachstruktur, wie neue Formen oder Höhenänderungen, erfordern eine Baugenehmigung. Kleinere Reparaturen sind oft genehmigungsfrei, müssen aber dennoch bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Kosten für eine Dachsanierung können stark variieren, abhängig von der Größe des Daches und den verwendeten Materialien. Förderprogramme von KfW und BAFA bieten finanzielle Unterstützung, um die Kosten zu reduzieren.
Die Einhaltung der neuen Vorschriften ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, die Energieeffizienz und den Wert des eigenen Hauses zu steigern. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren und gegebenenfalls fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Energieberater können wertvolle Unterstützung bieten, insbesondere bei der Planung und Beantragung von Fördermitteln. Sie helfen dabei, die Dachsanierung den aktuellen Energieeffizienzstandards entsprechend zu planen und umzusetzen.