In der Pflege gelten seit 1. September 2022 höhere Mindestlöhne. Außerdem ist die Entlohnung von Pflegekräften in der Altenpflege mindestens in Tarifhöhe gesetzlich vorgeschrieben. „Die Löhne der Pflegekräfte in den Heimen steigen erheblich und das ist gewollt“, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Endlich werde ihre wichtige Arbeit besser entlohnt.
Eine Pflegeeinrichtung muss, um als solche zugelassen zu sein, entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen. Im Gegenzug sind die Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder -orientierung zu gewährleisten.
In diesem Jahr haben Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche Anspruch auf sieben Tage Mehrurlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus.