Austausch alter Öfen

Um weiterhin mit Holz zu heizen, ist nicht immer eine komplette Erneuerung der alten Ofenanlage nötig.

Bild: www.kachelofenwelt.de/Ganz Baukeramik AG/akz-o

Heizen mit Holz ist zukunftssicher. Der Blick vom angenehm wärmenden Feuer auf die aktuelle Technik dahinter ist nicht nur Pflicht, sondern selbstverständlich. Schließlich erfüllen moderne Holzfeuerstätten die gesetzlichen Verordnungen und es gibt so keine Einschränkungen bei der Nutzung des eigenen Kachelofens. 

Alte Holzfeuerstätten, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb gingen und die BImSchV-Vorgaben nicht erfüllen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Das Typenschild gibt Auskunft, aus welchem Jahr die Feuerstätte stammt. Falls der Ofen kein Typenschild trägt, hilft eine Anfrage beim Hersteller. Wer die Bezeichnung seines Ofens kennt, kann auch die HKI-Datenbank (www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste) nutzen. 

Um weiterhin mit Holz zu heizen, ist nicht immer eine komplette Erneuerung der alten Ofenanlage nötig. Der Ofenbauer prüft, welche Maßnahmen sinnvoll sind, und bietet für Kachelöfen zum Beispiel auch Austausch-Heizeinsätze in diversen Größen, Heizleistungen und technischen Ausführungen an (www.kachelofenwelt.de). 

Moderne Holzfeuerstätten lassen sich mit fossiler oder regenerativer Heiztechnik kombinieren. Der Ofen- und Luftheizungsbauer stimmt das System optimal auf den Bedarf ab und macht es nachhaltig zukunftssicher.