Hebammen-Kreißsäle in Krankenhäusern sind ein wichtiges zusätzliches Angebot in der geburtshilflichen Versorgung. Für deren Weiterentwicklung und Ausbau stellt das Land Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 500.000 Euro zur Verfügung.
Ein Hebammenkreißsaal ist ein geburtshilfliches Angebot in einer Klinik, bei dem Hebammen gesunde Frauen während der Geburt betreuen. Die Hebammen arbeiten dort selbstständig und eigenverantwortlich. Dabei ist eine gute und enge Kooperation mit dem Ärzte-Team notwendig. Entsprechende Angebote gibt es bereits an fünf Klinikstandorten in Baden-Württemberg. Um Hebammenkreißsäle im Land weiterzuentwickeln und auszubauen, stellt das Land Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 500.000 Euro zur Verfügung.
„Hebammen bieten Frauen den Raum für eine natürliche Geburt mit einer sicheren medizinischen Betreuung im Hintergrund“, sagte Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, am Donnerstag (18. Mai) anlässlich der Veröffentlichung des Förderaufrufs.
Ziel der Landesförderung ist es, dass noch mehr Hebammenkreißsäle an baden-württembergischen Krankenhäusern mit einer geburtshilflichen Abteilung entstehen. Ein Hebammenkreißsaal erweitert das geburtshilfliche Angebot eines Krankenhauses und soll den ärztlich geleiteten Kreißsaal nicht ersetzen.
Das Ministerium setzt mit dem Förderaufruf eine Empfehlung des Runden Tisches Geburtshilfe aus der letzten Legislaturperiode um. Der Runde Tisch Geburtshilfe hat von 2017 bis 2020 getagt und verschiedene Maßnahmen erarbeitet, um die Geburtshilfe im Land weiterzuentwickeln. Die Mitglieder des Runden Tischs haben sich in diesem Zusammenhang auch für die Förderung von Hebammenkreißsälen ausgesprochen.
Sozialministerium Baden-Wuerttemberg