Die jüngste Forderung des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. nach einem „Abschied vom Goldstandard beim Personal“ in der Langzeitpflege kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Wir können uns von nichts verabschieden, was wir nicht haben. Davon zu sprechen, dass es aktuell einen Goldstandard beim Personal in der Langzeitpflege gebe, ist irreführend falsch. Das verkennt die nachhaltig schlechten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege. Holzklasse statt Goldstandard beim Pflegepersonal wäre die treffendere Bezeichnung. Diese Klasse sind wir gerne bereit zu verlassen.
Dazu benötigen wir gute Arbeitsbedingungen und gute Arbeitsabläufe sowie ein Klima in den Einrichtungen, das das Personal wertschätzend mitnimmt. All dies kann wesentlich durch jeden Arbeitgeber beeinflusst werden. Einsparungen zulasten der Versorgung der Pflegebedürftigen und auf dem Rücken der Profession Pflege sind dabei jedoch niemals ein gutes Mittel.
Geboten ist ein bedarfsnotwendiger Personalaufbau beim Pflegepersonal der Langzeitpflege. Zum 1. Juli 2023 akzeptiert der Gesetzgeber einen solchen von rund 40 Prozent in der stationären Langzeitpflege. Notwendig sind nach den Ergebnissen des Projektes zur Personalbemessung gemäß § 113c SGB XI (PeBeM) jedoch im deutschlandweiten Schnitt 3,5 Prozent mehr Pflegefachpersonen und 69 Prozent mehr Assistenzkräfte. Das muss vollumfänglich umgesetzt werden.
Erforderlich ist zudem ergänzend eine Organisationsreform in den Einrichtungen. So könnte laut der o.g. Studie die Fachkraftzeit für Fachkrafttätigkeiten mit einem anderen Personalmix mehr als verdoppelt werden. Dazu müssen die Rollen neu definiert werden. Notwendig ist eine kompetenzorientierte Pflege.
Gute Arbeitsbedingungen bedürfen vor allem auch leistungsgerechter Entgelte und Vergütungen, für die die Kassen und Sozialhilfeträger zuständig sind, wie auch eines gesetzlichen Rahmens, der vor finanzieller Überforderung der Pflegebedürftigen schützt. Gefragt sind daher auch der Bund und die Länder. Angepasst werden müssen das Leistungserbringungsrecht wie auch das Ordnungsrecht. Benötigt wird ein Goldstandard für gute Arbeitsbedingungen.“