Bestattungsverfügung

(Foto: Deutsche Friedhofsgesellschaft/spp-o )

Um Angehörigen im Falle einer schweren Krankheit die erforderlichen Entscheidungen zu erleichtern und damit der eigene Wille gewahrt bleibt, nutzen immer mehr Menschen eine Patientenverfügung. 

Um auch für die letzte Ruhe selbstbestimmt Vorsorge zu treffen, sollte man sich außerdem um eine Bestattungsverfügung kümmern.

In der Verfügung lässt sich bindend dokumentieren, ob eine Erd-, Feuer- oder Sonderform der Bestattung gewählt wird und wo sie erfolgen soll. Viele Satzungen althergebrachter Friedhöfe schreiben vor, dass Gräber gepflegt werden müssen. Hier kann ggf. ein Friedhofsgärtner beauftragt werden. Ist in der Verfügung bereits ein pflegefreies Grab vereinbart, fallen nur Kosten zu Beginn der Nutzung an. Die Deutsche Friedhofsgesellschaft bietet solche pflegefreien Grabstätten zum Beispiel als anonymes Rasengrab, als Bestattung im Blumenbeet und als Grabstätte im Ruhewald an.

In der Bestattungsverfügung lässt sich aber noch viel mehr festlegen, zum Beispiel, ob eine Traueranzeige in der Zeitung erscheinen soll, wie man sich die Gestaltung der Trauerfeier vorstellt, ob die Beisetzung im großen oder kleinen Kreis erfolgen soll. Es kann auch eine Vertrauensperson, die bei Unstimmigkeiten entscheiden soll, benannt werden. Ggf. kann die Person sich auch über den Tod hinaus um ein geliebtes Haustier kümmern. Wichtig ist es, dass die Bestattungsverfügung möglichst handschriftlich festgehalten und nicht im Testament enthalten ist, da dieses erst Wochen nach der Beerdigung eröffnet wird.

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